
Die Disziplinarabteilung behandelt die Delikte, die der Kongregation vorbehalten sind und von ihr im Rahmen der Zuständigkeit des dort eingerichteten Obersten Apostolischen Gerichtshofs behandelt werden. Ihre Aufgabe ist es, die von den kanonischen Normen vorgesehenen Verfahren vorzubereiten und durchzuführen, damit die Kongregation in ihren verschiedenen Instanzen (Präfekt, Sekretär, Kirchenanwalt, Kongress, die Ordentliche Versammlung, Kollegium für die Bearbeitung der Rekurse in Sachen der delicta graviora), eine korrekte Rechtspflege fördern kann.
Zu diesem Zweck fördert die Abteilung die entsprechenden Ausbildungsinitiativen, welche die Kongregation für die Ordinarien und die Rechtsanwender anbietet, um ein korrektes Verständnis und eine korrekte Anwendung der kanonischen Normen, die sich auf ihren Zuständigkeitsbereich beziehen, zu fördern.