Das Dikasterium ist ein Kollegium von Kardinälen und Bischöfen („Mitglieder“), an deren Spitze der Präfekt steht. Ihn unterstützen zwei Sekretäre, der Untersekretär sowie der Kirchenanwalt (Promotor iustitiae). Die Arbeiten, für deren Erledigung ein Stab entsprechend ausgebildeter Mitarbeiter zur Verfügung steht, werden von Abteilungsleitern koordiniert. Das Dikasterium gliedert sich in zwei Sektionen, einer Lehr- und einer Disziplinarabteilung, die jeweils von einem Sekretär koordiniert werden, der den Präfekten in seinem spezifischen Zuständigkeitsbereich, in Zusammenarbeit mit dem Untersekretär und den jeweiligen Abteilungsleitern, unterstützt.
Die Lehrabteilung behandelt Fragen, die mit der Förderung und dem Schutz des Glaubens und der Sitten im Zusammenhang stehen. Außerdem fördert sie Studien, die darauf abzielen, das Verständnis und die Weitergabe des Glaubens im Dienst der Evangelisierung wachsen zu lassen, damit sein Licht ein Kriterium für das Verständnis vom Sinn des Lebens ist, insbesondere angesichts der Fragen, die sich durch den Fortschritt der Wissenschaften und die Entwicklung der Gesellschaft stellen.
Im Bereich des Glaubens und der Moral sorgt die Abteilung für die Prüfung von Dokumenten, die von anderen Dikasterien der Römischen Kurie veröffentlicht werden sollen, sowie von Schriften und Positionen, die für den rechten Glauben problematisch erscheinen, indem sie den Dialog mit den Verfassern fördert und geeignete Abhilfemaßnahmen vorschlägt, gemäß den Normen der Ordnung für die Lehrüberprüfung.
Dieser Abteilung ist die Aufgabe anvertraut, Fragen im Zusammenhang mit den durch die Apostolische Konstitution Anglicanorum coetibus errichteten Personalordinariaten zu untersuchen.
Zur Lehrabteilung gehört die Unterabteilung für Eheangelegenheiten, die eingerichtet wurde, um alle Fragen, die das privilegium fidei betreffen, in rechtlicher und sachlicher Hinsicht zu prüfen.
Die Disziplinarabteilung behandelt dem Dikasterium vorbehaltenen Delikte, die im Rahmen der Zuständigkeit des bei ihm eingerichteten Obersten Apostolischen Gerichtshofs behandelt werden. Ihre Aufgabe ist es, die von den kanonischen Normen vorgesehenen Verfahren vorzubereiten und durchzuführen, damit das Dikasterium in seinen verschiedenen Instanzen (Präfekt, Sekretär, Promotor iustitiae, Kongress, die Ordentliche Versammlung, Kollegium für die Bearbeitung der Rekurse in Sachen der delicta graviora), eine korrekte Rechtspflege fördern kann.
Zu diesem Zweck fördert die Abteilung die entsprechenden Ausbildungsinitiativen, welche das Dikasterium für die Ordinarien und die Rechtsanwender anbietet, um ein korrektes Verständnis und eine korrekte Anwendung der kanonischen Normen, die sich auf ihren Zuständigkeitsbereich beziehen, zu fördern.
Die Arbeit des Dikasteriums wird durch eine Gruppe von Konsultoren unterstützt, die in regelmäßigen Abständen zur gemeinsamen Sitzung zusammenkommen. Die behandelten Fragen sowie die Gutachten der Konsultoren werden anschließend der ordentlichen Sitzung (Feria Quarta) des Dikasteriums zur Entscheidung vorgelegt. In den regelmäßig stattfindenden Audienzen werden alle Entscheidungen dem Papst zur Approbation unterbreitet.
Das Dikasterium verwaltet ein Historisches Archiv, das von qualifizierten Forschern konsultiert werden kann.
Dem Dikasterium für die Glaubenslehre sind die Päpstliche Bibelkommission und die Internationale Theologische Kommission zugeordnet. Diese Kommissionen haben eigene Statuten und stehen unter dem Vorsitz des Präfekten.