Geschichte

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  • Die Anfänge
  • Reformen vom 17. bis 19. Jh.
  • Reformen im 20. Jh.
  • Reformen im 21. Jh.
vatican

1542-1588

Papst Paul III. errichtete 1542 eine Kommission von sechs Kardinälen mit dem Auftrag, über die Glaubensfragen zu wachen (Bulle Licet ab initio vom 21. Juli 1542). Diese Kommission mit dem Namen „Heilige Römische und Allgemeine Inquisition“ hatte zu Beginn ausschließlich die Bedeutung eines Gerichts für die Fälle von Häresie und Schisma.

Ab 1555 erweiterte Paul IV. ihren Tätigkeitsbereich um die Beurteilung verschiedener moralischer Fragen.

1571 schuf Hl. Pius V. zusätzlich die Kongregation für die Reform des Index der verbotenen Bücher. Diese Aufgabe, die am Anfang die Inquisition wahrgenommen hatte, wurde von der Indexkongregation bis zu ihrer Aufhebung 1917 ausgeübt.

In der Folge der von Sixtus V. durchgeführten Neuordnung der Kurie (Bulle Immensa aeterni Dei vom 22. Januar 1588) erweiterte sich die Tätigkeit der Inquisition auf alles, was direkt oder indirekt den Glauben und die Moral betrifft.

1622-1846

Gregor XV. bestätigte mit der Konstitution Universi dominici gregis vom 30. August 1622 die Zuständigkeit der Kongregation der Inquisition für das Vergehen der sollicitatio ad turpia, was Benedikt XIV. am 9. Juli 1753 durch die von ihm persönlich ausgearbeitete Konstitution Sollicita ac provida erneut bekräftigte. Dieser Papst forderte die Mitglieder der Indexkongregation auf, die ihnen vorgelegten Schriften aufmerksamer und unparteiischer zu untersuchen, um Beschwerden seitens der Autoren zu vermeiden, wobei den Theologen weitere Berater von herausragender Bildung zur Seite stehen sollten; ebenso sollten die Verfahren objektiver und unter Anhörung der Angeklagten sowie ihrer Vertreter durchgeführt werden. Auch war der Papst bemüht, die bisher ungelöste Frage der konkurrierenden Zuständigkeit zwischen dem Heiligem Offizium und der Indexkongregation im Bereich der Bücherzensur zu regeln. Er legte fest, dass letztere sich allein um die Werke kümmern sollte, die ihr ausdrücklich als gefährlich angezeigt würden, sofern diese nicht schon von der Kongregation der Inquisition untersucht worden waren.

Gegen Ende des 18. Jahrhunderts wurden der Gerichtsbarkeit der Inquisition erstmals einige Straftaten zur Behandlung zugewiesen, die davor nie in engerem Zusammenhang mit der Glaubenslehre gesehen worden waren. Unter Pius VI. wurde ihr schließlich die gesamte die heiligen Weihen betreffende Materie sowohl in dogmatischer als auch in disziplinärer Hinsicht übertragen.

Im 19. Jahrhundert wurde die Inquisition unter dem Pontifikat von Gregor XVI. für eine gewisse Zeit auch mit den Angelegenheiten der Heiligsprechungsverfahren befasst, und zwar in Zusammenhang mit den Fragen bezüglich der Lehre und insbesondere dem Verständnis von Martyrium.

1908-1988

Pius X. ordnete die Kongregation neu und gab ihr den Namen „Heilige Kongregation des Heiligen Offiziums“ (Apostolische Konstitution Sapienti consilio vom 29. Juni 1908).

Benedikt XV. hob die Indexkongregation auf und übertrug die entsprechenden Kompetenzen wieder dem Heiligen Offizium, während er jene für die Ablässe ausgliederte (Motu proprio Alloquentes vom 25. März 1917).

1965 erfuhr die Kongregation unter Paul VI. eine grundlegende Neustrukturierung. Der frühere Name wurde in „Heilige Kongregation für die Glaubenslehre“ geändert und die Ordnung für die Lehrüberprüfung aktualisiert: Statt zu verurteilen, sollte nunmehr die Aufgabe überwiegen, Irrtümer zu berichtigen sowie den Glauben zu schützen, zu bewahren und zu fördern (Motu proprio Integrae servandae vom 7. Dezember 1965). Im Rahmen dieser Neuordnung wurde auch der Index der verbotenen Bücher abgeschafft.

Unter Johannes Paul II. wurde die ganze Römische Kurie nochmals neu geordnet. Die Apostolische Konstitution Pastor bonus vom 28. Juni 1988 legte auch die Aufgaben, Richtlinien und Vorgehensweisen der Kongregation für die Glaubenslehre genau fest. Ihr Auftrag besteht nun darin, «die Glaubens- und Sittenlehre in der ganzen katholischen Kirche zu fördern und zu schützen» (Art. 48). Auf Basis dieser Reform wurde am 29. Juni 1997 auch die neue Ordnung für die Lehrüberprüfung approbiert.

Nach 2000

In der Folge veränderte Papst Franziskus mit dem Apostolischen Schreiben Fidem servare vom 11. Februar 2022 und in der Apostolischen Konstitution Praedicate Evangelium über die Römische Kurie und ihren Dienst für die Kirche in der Welt (19. März 2022) die interne Struktur der Glaubenskongregation.

In bestimmten Bereichen handelt das Dikasterium auch heute als Gericht: Sie urteilt über Straftaten gegen den Glauben und über schwerwiegendere Straftaten gegen die Sitten und solche, die bei der Feier der Sakramente begangen wurden. Mit dem Motu proprio Sacramentorum sanctitatis tutela vom 30. April 2001 erließ Johannes Paul II. neue Normen zur Vorgehensweise bei der Untersuchung von Strafdaten, die der Glaubenskongregation vorbehalten sind. Eine revidierte Fassung dieser Normen wurde von Benedikt XVI. am 21. Mai 2010 promulgiert.

Die neueste Fassung der neuen Normen wurde von Papst Franziskus am 11. Oktober 2021 approbiert.

Um eine beschleunigte Bearbeitung der Rekurse bezüglich der dem Dikasterium reservierten Delikte zu gewährleisten, hat Papst Franziskus schließlich mit Reskript vom 3. November 2014 ein eigenes Kollegium eingerichtet, um der Ordentlichen Versammlung des Dikasteriums größere Effizienz in ihren ursprünglichen Aufgaben zu ermöglichen.